Strafbare Handlungen im Drogen-Strafrecht

Das sich mit Betäubungs- und Arzneimitteln befassende Strafrecht ist eine Spezialmaterie und gehört zum sogenannten Nebenstrafrecht. Es ist daher nicht Teil des deutsches Strafgesetzbuchs, sondern wurde in anderen Gesetzen normiert. Seine strafbaren Handlungen finden sich in den §§ 29-30b des BtMG, den §§ 95-96 des AMG, in den §§ 3-4 des AntiDopG sowie im § 4 des NpSG. Darüber hinaus finden sich im Kernstrafrecht in den §§ 314, 315a, 315c, 316, 323a und 323b ebenfalls strafbare Handlungen im Zusammenhang mit rauscherzeugenden Substanzen. Überdies exisiert mit dem Konzept der Actio libera in causa eine Strafbarkeit aus Gewohnheitsrecht. Eine (nicht abschließende) Auflistung dieser Straftatbestände können Sie den folgenden Listen entnehmen:

 

 

 

 

  • Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel (§§ 95 Abs. 1 Nr. 1 1. Alternative; 5 Abs. 1 AMG)
  • Anwenden eines bedenklichen Arzneimittels bei einem anderen (§§ 95 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt.; 5 Abs. 1  AMG)
  • Verstoß gegen ein Dopingverbot (§§ 95 Abs. 1 Nr. 1; 6 AMG)
  • Inverkehrbringen radioaktiver Arzneimittel (§§ 95 Abs. 1 Nr. 3; 7 Abs. 1 AMG)
  • Herstellen verfälschter Arzneimittel (§§ 95 Abs. 1 Nr. 3a; 8 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 AMG)
  • Inverkehrbringen verfälschter Arzneimittel (§§ 95 Abs. 1 Nr. 3a; 8 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 AMG)
  • Sonstiges Handeltreiben mit verfälschten Arzneimitteln (§§ 95 Abs. 1 Nr. 3a; 8 Abs. 1 Nr. 1; 8 Abs. 2 AMG)
  • Handeltreiben verschreibungspflichtiger Arzneimittel (§§ 95 Abs. 1 Nr. 4 1. Alt. ;  43 Abs. 1 Satz 2; 43 Abs. 2; 43 Abs. 3 Satz 1 AMG)
  • Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimittel (§§ 95 Abs. 1 Nr. 4 2. Alt. ;  43 Abs. 1 Satz 2; 43 Abs. 2; 43 Abs. 3 Satz 1 AMG)
  • Unerlaubte Abgabe von Arzneimitteln durch pharmazeutische Unternehmen und Großhändler (§§ 95 Abs. 1 Nr. 5; 47 Abs. 1; 47 Abs. 1a AMG)
  • Unerlaubter Bezug von Arzneimitteln (§§ 95 Abs. 1 Nr. 5; 47 Abs. 2 AMG)
  • Unerlaubte Abgabe von Mitteln zum Schwangerschaftsabbruch (§§ 95 Abs. 1 Nr. 5a; 47a Abs. 1 AMG)
  • Unerlaubtes Inverkehrbringen von Mitteln zum Schwangerschaftsabbruch (§§ 95 Abs. 1 Nr. 5a; 47a Abs. 1 AMG)
  • Unzulässige Abgabe von Tierarzneimitteln (§§ 95 Abs. 1 Nr. 6; 48 Abs. 1 S. 1; 48 Abs. 2 Nr. 1 o. 2 AMG)
  • Abgabe von Fütterungsarzneimittel ohne erforderliche Verschreibung (§§ 95 Abs. 1 Nr. 7; 56 Abs. 1 AMG)
  • Unerlaubtes Verschreiben von für die Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren bestimmten Arzneimitteln (§§ 95 Abs. 1 Nr. 8 1. Var.; 56 Abs. 1 AMG)
  • Unerlaubte Abgabe von für die Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren bestimmten Arzneimitteln (§§ 95 Abs. 1 Nr. 8 2. Var.; 56 Abs. 1 AMG)
  • Unerlaubtes Anwenden von für die Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren bestimmten Arzneimitteln (§§ 95 Abs. 1 Nr. 8 3. Var.; 56 Abs. 1 AMG)
  • Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimittel für Tiere außerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Vertriebsweges (§§ 95 Abs. 1 Nr. 9; 57 Abs. 1 AMG)
  • Unerlaubtes Anwenden für den Verbraucher verschreibungspflichtiger Arzneimittel an für die Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren (§§ 95 Abs. 1 Nr. 10; 58 Abs. 1 Satz 1 AMG)
  • Unerlaubte Verabreichung pharmakologisch wirksamer Stoffe an der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren (§§ 95 Abs. 1 Nr. 11; § 59d Satz 1 Nummer 1)

(…)

 

 

 

GÜG

Unerlaubter Besitz von Grundstoffen (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 GÜG)

Unerlaubtes Herstellen von Grundstoffen (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 GÜG)

Unerlaubter Handel mit Grundstoffen (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 GÜG)

Unerlaubtes Einführen von Grundstoffen (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 GÜG)