Deutschland, deine Drogen – das Drogenstrafrecht in Deutschland

Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger für BtMG, AMG, AntiDopG, NpSG und alle sonstigen Drogenstrafsachen – Berlin und bundesweit

 

Das sich mit rauscherzeugenden Substanzen auseinandersetzende Strafrecht gehört zu den sowohl rechtspolitisch als auch rechtswissenschaftlich umstrittensten Gebieten der gesamten Kriminalwissenschaft in Deutschland. Bei kaum einem anderen Thema wird der Diskurs so erbittert und mit so erhärteten Fronten geführt wie bezüglich der Frage, ob der Umgang mit Drogen überhaupt Bestandteil des Strafrechts sein soll. Befürworter und Gegner einer Entkriminalisierung stehen sich in der Sache unversöhnlich gegenüber.

 

Dass dabei Besitz, Verkauf und Erwerb von Drogen durchaus nicht zu allen Zeiten in Deutschland kriminalisiert gewesen sind, davon zeugt bis zum heutigen Tag der Begriff der „Drogerie“, also einem Gemischtwarenladen, der zu Zeiten des Wilhelminismus auch Drogen als Bedarfswaren verkaufte. „Coca“ Cola hatte früher eine weitere Zutat. Und der Held in E.T.A. Hoffmanns „Der goldene Topf“ rauchte eine Tabakmischung, auch „Sanitätsknaster“ genannt, bevor er das berühmte goldene Schlängelchen erblickte.

 

Ungeachtet dessen begann Anfang der 70er  Jahre in den USA der sogenannte „War on Drugs“, der sich  durch eine extrem restriktive Politik gegenüber dem Umgang mit Drogen und deren Konsumenten auszeichnete. Die Auswirkungen dieser Politik schlugen sich schließlich auch in der United Nations Convention against Illicit Traffic in Narcotic Drugs and Psychotropic Substances von 1988 nieder. Ziel der Zusammenarbeit war es, bis 2008 eine drogenfreie Welt möglich zu machen – eine Aufgabe, an deren Umsetzung die Vereinten Nationen aber unbestreitbar gescheitert sind.

 

Ergebnis auch dieser Verschärfung im Umgang mit Drogenhandel und -konsum ist ein extrem weitreichendes, in manchen seiner Regelungen schon an das Absurde grenzendes Strafrechtsgebiet, welches konsequent aus der eigentlichen juristischen Ausbildung ausgeklammert wird. Rechtsphilosophisch schwer begründbar und durch seine ausufernde Fülle an Tatbeständen schlicht überfrachtet umfassst es weite Teile des sogenannten Nebenstrafrechts, ohne dass die meisten Anwälte es hinreichend beherrschen würden.

 

Die Kanzlei Luft ist daher bemüht, Ihnen neben einer qualifizierten anwaltlichen Vertretung im Verfahren selbst auch einen ersten Überblick zum Themenkomplex des Drogenstrafrechts zu verschaffen, und hat zu diesem Zwecke diese Seite eingerichtet, auf der Sie in unterschiedlichen Rubriken je nach Anliegen weiterführende Informationen finden:

 

So finden Sie Neuigkeiten zu Entwicklungen in Kriminalpolitik, Gesetzgebung, Gesellschaft, Rechtsprechung und -wissenschaft zur Thematik unter Aktuelles. Eine Übersicht all jener Handlungen, die vom Gesetzgeber im Bezug auf den Umgang von rauscherzeugenden Substanzen und Stoffen strafrechtlich erfasst worden sind, finden Sie unter Straftaten. Darüber hinaus ist eine Sammlung an gängigen Begriffen, die Ihnen im Bereich des Drogenstrafrechts immer wieder begegnen werden, unter Grundbegriffe Drogenstrafrecht  für Sie angelegt. Ihnen wird der Umgang mit einer Substanz vorgeworfen, deren Namen Sie aber nicht kennen? Eventuell kann Ihnen unser A – Z der Drogen weiterhelfen, wo wir eine große Anzahl an Informationen über strafrechtlich relevante Stoffe und Substanzen für Sie aufbereitet haben. Ihnen brennt eine Frage unter den  Nägeln? Einige der häufigsten Fragen mitsamt den dazugehörigen Antworten zum Thema finden Sie unter der Rubrik FAQ, die laufend von unserem Team aktualisiert wird. Sie sind interessiert, wie bisherige Fälle von uns ausgegangen sind? Kein Problem, unter Unsere Fälle haben Sie Einsicht in mehrere (anonymisierte) Vorgänge, bei denen wir beratend und/oder anwaltlich tätig geworden sind.

 

Bedenken Sie dabei aber stets, dass diese Seite Ihnen bestenfalls einen Kurzüberblick über die ausufernde Materie des Drogenstrafrechts verschaffen kann. Eine kompetente anwaltliche Vertretung vermag auch diese Seite nicht zu ersetzen. Falls Ihnen also der Umgang mit verbotenen Substanzen vorgeworfen wird, zögern Sie nicht. Vereinbaren Sie stattdessen schnellstmöglich einen Termin unter 030 120 648 550.