Grundbegriffe Drogenstrafrecht
Wer ohne juristische Vorkenntnisse das erste Mal mit dem Drogenstrafrecht in Berührung kommt, ist regelmäßig verwirrt ob der schieren Menge an Begriffen, welche das Gesetz fernab ihres üblichen Kontextes verwendet. Um dieser Verwirrung zumindest in groben Zügen entgegenzuwirken, finden Sie hier eine (nicht abschließende) nach Alphabet sortierte Kurzübersicht, was Gesetzgeber, Ermittlungsbehörden und Gerichte denn nun eigentlich unter Dingen wie „geringe Menge“ oder „Eigenkonsum“ verstehen.
Bedenken Sie dabei aber stets, dass diese Kurzübersicht zwar Ihr Grundverständnis für die derzeitige Gesetzes- und Urteilslage verbessern, niemals aber kompetente fachliche Beratung durch den Anwalt Ihres Vertrauens ersetzen kann. Vereinbaren Sie daher schnellstmöglich einen Termin unter 030 120 648 550.
A:
Ausgenommene Zubereitung (BtMG)
B:
D:
F:
G:
H:
K:
L:
M:
N:
Neue Psychoaktive Substanzen (NPS)
P:
R:
S:
Z: