Neue Psychoaktive Substanzen (NPS)

Neue Psychoaktive Substanzen (NPS)

 

Unter den sogenannten Neuen Psychoaktiven Substanzen, kurz NPS, versteht man gemeinhin psychoaktive Substanzen, welche synthetisch entwickelt worden sind. Andere gängige Namen für diese Stoffe sind auch Legal Highs, Herbal Highs, Designerdrogen, Kräutermischungen, Research Chemicals oder Badesalze.

 

Die Entwicklung und Verbreitung von NPS ist nur vor dem Kontext gängiger Gesetzgebungspraxis zum Thema des Betäubungsmittelstrafrechts zu verstehen: So war es lange Zeit üblich, ausschließlich konkrete Stoffe, welche eine Rauschwirkung entfalten konnten, strafrechtlich zu erfassen. Dies erfolgte unter Nennung auch der Strukturformel des jeweiligen Stoffes. Die Straftatbestände des BtMG waren nun ausschließlich auf Stoffe mit dieser spezifischen Strukturformel anwendbar.

 

Findige Chemiker wiederum machten sich, kaum war eine Droge verboten worden, in der Regel dann schon daran, eine Droge zu entwickeln, welche ähnliche Wirkungen wie die Ursprungsdroge entfalten, in der Strukturformel aber kleine Unterschiede aufweisen sollte. Gelang dies, so fiel der neue Stoff nicht unter das BtMG und konnte als „legale Droge“ verkauft werden.

 

Seit November 2016 ist der Umgang mit NPS nun verwaltungs- und strafrechtlich im Neue-psychoaktive-Substanzen-Gesetz, kurz NpSG, geregelt. Durch eine Aufzählung von dem Gesetz unterfallenden Substanzen in der Anlage des Gesetzes (hier Verlinkung zu Anlage (NpSG)), die nicht einzelne Stoffe, sondern ganze Stoffgruppen umfasst, wird durch dieses Gesetz der Umgang mit nahezu allen NPS fortan kriminalisiert.

 

Eine (nicht abschließende) Auflistung an vom NpSG erfassten NPS finden Sie hier (hier Verlinkung), eine Anzahl der nach dem NpSG strafbaren Handlungen hier.