Ich habe bei einer Party von jemanden etwas gekauft, was dieser als „Legal High“ beschrieben hat. Habe ich mich jetzt strafbar gemacht?

 

Grundsätzlich galt lange Zeit, dass nur der Umgang mit solchen Rauschmitteln in Deutschland unter das Betäubungsmittelstrafrecht fällt, welche in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (kurz BtMG) aufgelistet worden sind.

 

Die sogenannten „Legal Highs“ oder auch Neuen Psychoaktiven Substanzen (NPS) sind in der Regel chemisch gerade so designt, dass sie zwar die gleiche Wirkung wie bereits vom BtMG erfasste Stoffe entfalten, aber nicht den absolut gleichen chemischen Aufbau besitzen.

 

Da die Anlagen des BtMG auch die chemische Strukturformel der verbotenen Stoffe und Mittel aufführt und somit die Vorwerfbarkeit auch ausschließlich auf diese beschränkt, war es so eine lange Zeit möglich, einer Strafbarkeit durch die Hintertür zu entgehen.

 

2016 aber trat das so genannte Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) in Kraft. Dieses bestraft nun auch weitgehend den Umgang mit NPS und führt durch eine detaillierte Beschreibung ganzer Stoffgruppen in der Anlage des Gesetzes eine Abkehr vom traditionellen Has`-und-Igel-Wettlauf zwischen Gesetzgeber und Drogendealer im „klassischen“ Betäubungsmittelstrafrecht ein.

 

„Legal Highs“ sind somit ebenfalls weitreichend kriminalisiert und nicht länger Teil der juristischen Grauzone des Betäubungsmittelrechts. Falls Ihnen der Umgang mit „Legal Highs“ zur Last gelegt wird, sollten Sie also nicht zögern und unter 030 120 648 550  schnellstmöglich einen Termin vereinbaren.

 

Eine (nicht abschließende) Auflistung an vom NpSG erfassten NPS finden Sie hier, eine Anzahl der nach dem NpSG strafbaren Handlungen hier.