26/11/2016: Das neue NpSG – Ende der „Legal Highs“?
Berlin. Heute tritt das Neue-psychoaktive-Substanzen-Gesetz, kurz NpSG, durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Bekämpfung des Umganges mit den sogenannten Neuen Psychoaktiven Substanzen (NPS), auch bekannt als „Legal Highs“ oder „Badesalze“. Diese konnten in der Vergangenheit in der Regel nicht als Betäubungsmittel oder Arzneimittel erfasst und der Umgang mit ihnen daher strafrechtlich nicht geahndet werden.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, sieht in der Verabschiedung des Gesetzes einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung der Drogenkriminalität und verweist in ihrer Stellungnahme auf 39 Drogentote, die im Jahre 2015 durch den Konsum von NPS gestorben sein sollen. Die von Abgeordneten der Linkspartei zuvor im Ausschuss für Gesundheit geäußerte Kritik an der Verschärfung eines Drogenstrafrechts, welches durch unzeitgemäße Verbote Konsumenten in die Abhängigkeit von noch viel gefährlicheren, ungetesteten Substanzen treiben könnte, verhallte weitestgehend ungehört.
Anders als das klassische Drogenstrafrecht umfasst das neue NpSG nicht nur einzelne Stoffe, sondern ganze Stoffgruppen. Dies soll der Praxis, leicht abgeänderte Versionen bereits bestehender Betäubungsmittel herzustellen, um sich nicht nach dem BtMG strafbar zu machen, einen Riegel vorschieben.
Es bleibt abzuwarten, wie weit das Gesetz in Zukunft wirkliche Praxisrelevanz entfalten wird. Die Tatbestände des Gesetzes eröffnen mit der Kriminalisierung ganzer Stoffgruppen aber auf jeden Fall mögliche Einfallstore für ein exzessives Drogenstrafrecht, welche nun sukkzesive durch Rechtsprechung und Rechtswissenschaft wieder stückweise geschlossen werden sollten. Sollte Ihnen also der Umgang mit NPS vorgeworfen werden, zögern Sie nicht. Vereinbaren Sie stattdessen schnellstmöglich einen Termin unter 030 120 648 550.
Eine Anzahl an nach diesem Gesetz nun strafbaren Handlungen finden Sie hier, eine Sammlung an Stoffen, die unter das NpSG fallen, hier. Sollte Ihnen der Umgang mit einem dieser Stoffe oder ganz konkret eine nach dem NpSG strafbare Handlung vorgeworfen werden, zögern Sie nicht. Vereinbaren Sie stattdessen schnellstmöglich einen Termin unter 030 120 648 550.