07/2017: Das Leben der Anderen – Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf den Erwerb von Betäubungsmitteln

 

Der erste Verdacht fiel in diesem Fall auf unseren Mandanten, als sein Name im Zusammenhang mit einem festgenommenen Haschisch-Händler Erwähnung fand, mit dem er lose bekannt war und sich ab und an verabredete. Dies nahm die Polizei in Leipzig zum Anlass, die Telekommunikation des Mandanten auf das Peinlichste genau unter die Lupe zu nehmen. Zu diesem Zwecke wurde das Handy seines Bekannten konfisziert und untersucht.

 

Resultat dieser Untersuchungen waren wenig aussagekräftige Gespräche via Textnachrichten zwischen ihm und dem Mandanten. Die Polizei sah allerdings auch bereits in diesen Nachrichten genug Anhaltspunkte, um von einem Erwerb von Drogen durch unseren Mandanten auszugehen.

 

Erst als wir uns auf Bitten des Mandanten schließlich in den Fall eingeschaltet hatten, bewog dies die zuständige Staatsanwaltschaft dazu, den Sachverhalt rechtlich neu zu bewerten und das Verfahren schließlich wegen mangelndem hinreichenden Tatverdacht nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.