Dopingmittel
Als Dopingmittel im Sinne des AntiDopG ist jeder Wirkstoff zu verstehen, dessen Anwendung zur physiologischen oder psychologischen Leistungssteigerung unmittelbar oder mittelbar führen kann oder soll (Erbs/Kohlhaas/Wußler AntiDopG § 2 Rn. 2).
Damit umfasst dieser Begriff nicht nur Stoffe, die auch unter den des Arzneimittels (hier Verlinkung) des AMG fallen würden, sondern darüber hinaus auch reine Wirkstoffe (vgl. BT-Drs. 18/4898, S. 23) sowie sogenannte Maskierungstoffe, durch welche eine Dopingkontrolle behindert wird (Erbs/Kohlhaas/Wußler AntiDopG § 2 Rn. 5).
Die einzelnen vom AntiDopG erfassten Dopingmittel ergeben sich aus der Anlage 1 des Übereinkommens der UNESCO gegen Doping im Sport vom 19. Oktober 2005 in seiner jeweiligen geltenden Fassung.
Eine (nicht abschließende) Auswahl an von AntiDopG erfassten Stoffe und Wirkstoffe finden Sie hier, eine Anzahl der vom AntiDopG unter Strafe gestellten Handlungen hier.