Dopingmethode

Dopingmethode

 

Im Gegensatz zum „klassischen“ Betäubungs- und Arzneimittelstrafrecht erfasst das AntiDopG neben dem Umgang mit Stoffen und Substanzen zur Leistungssteigerung auch die Methodik des Dopings, die sogenannte Dopingmethode.

 

Unter Dopingmethoden versteht das AntiDopG alle allgemein auf den menschlichen Körper nicht notwendigerweise stofflich wirkenden Verhaltensweisen, welche unmittelbar oder mittelbar zur körperlichen Leistungssteigerung führen können oder sollen (Erbs/Kohlhaas/Wußler AntiDopG § 2 Rn. 16).

 

Wie auch die unter das Gesetz fallenden Dopingmittel ergeben sich die unter das AntiDopG fallenden Dopingmethoden aus der Anlage 1 des Übereinkommens der UNESCO gegen Doping im Sport vom 19. Oktober 2005 in seiner jeweiligen geltenden Fassung.