Betäubungsmittel

Betäubungsmittel

Als Betäubungsmittel werden im Betäubungsmittelstrafrecht alle Stoffe und Zubereitungen verstanden, welche nach wissenschaftlicher Erkenntnis wegen ihrer Wirkungsweise eine Abhängigkeit hervorrufen können, deren betäubende Wirkungen wegen des Ausmaßes einer missbräuchlichen Verwendung unmittelbar oder mittelbar Gefahren für die Gesundheit begründen oder die der Herstellung von Betäubungsmitteln dienen (BVerfG NJW 1998, 669).

Der Umgang mit solchen Stoffen ist allerdings nur dann strafrechtlich relevant, sofern die Stoffe in den Anlagen I-III des BTMG (hier Verlinkung) aufgeführt sind. Andere in Praxis und Politik gängige Bezeichnungen für ein Betäubungsmittel sind Droge, Rauschgift, Rausch- oder auch Suchtmittel. Eine (nicht abschließende) Auflistung an strafrechtlich relevanten Betäubungsmitteln finden Sie hier, eine Anzahl an strafbaren Handlungen im Umgang mit Betäubungsmitteln hier.